Kombination von Modulen
Ich möchte Recht als Minor à 60 ECTS studieren. Kann ich anstelle des 60-ECTS-Moduls auch zwei 30-ECTS-Module belegen?
Grundsätzlich sind die angebotenen rechtswissenschaftlichen Module frei wähl- und kombinierbar. Allerdings können sie sich thematisch überschneiden (z.B. "Staatsrecht und Staatstheorie" à 30 ECTS und "Grundlagen des Rechts" à 30 ECTS, siehe nachfolgende Frage), weshalb gewisse Kombinationen besonders gut bedacht werden müssen.
Die Anrechnung der Minor-Studiengänge richtet sich nach den reglementarischen Anforderungen der Fakultät des Major-Studienganges. Über die Anrechnung der gewünschten Kombination entscheidet das Dekanat der jeweils zuständigen Fakultät; entsprechende Fragen sind deshalb an dieses zu richten.
Kombination "Staatsrecht und Staatstheorie" mit "Grundlagen des Rechts" je à 30 ECTS:
Ich möchte gern diese beiden Minore kombinieren, um auf 60 ECTS zu kommen. Ist das trotz der thematischen und terminlichen Überschneidungen möglich?
Ja, allerdings nur mit etwas Planung. Sie können die Theoretischen Grundlagen I & II, die im Staatstheorie-Minor obligatorisch sind, nicht ein zweites Mal für den Grundlagen-Minor wählen, sondern müssen für diesen die Neuere Rechtsgeschichte I & II sowie Römisches Recht I & II besuchen. Wegen terminlicher Überschneidungen der Grundlagenfächer müssen sie zudem das öffentliche Recht parallel zu einem dieser Fächer studieren. Schliesslich dürfen sie die Theoretischen Grundlagen im Staatstheorie-Minor erst studieren, wenn sie die Prüfung im Öffentlichen Recht I erfolgreich absolviert haben. Um die Regelstudienzeit einzuhalten, wäre als Studienplan beispielsweise folgende Reihenfolge möglich:
1. Semester: Öffentliches Recht I und Neuere Rechtsgeschichte I
2. Semester: Öffentliches Recht I und Neuere Rechtsgeschichte II
3. & 4. Semester: Theoretische Grundlagen I & II
5. & 6. Semester: Römisches Recht I & II