Für die Ausschreibung der Seminare hat das Institut für öffentliches Recht folgende Eckdaten festgelegt:
Bitte konsultieren Sie an diesen Eckdaten unsere Webseite und das Vorlesungsverzeichnis KSL.
„Nach Anmeldeschluss werden die zum Seminar zugelassenen Studierenden sofort benachrichtigt, gegebenenfalls wird ihnen eine Frist von 3 Tagen eingeräumt, während der sie sich definitiv für eine Teilnahme entscheiden können. Wer sich nach der Zusage bzw. nach der dreitägigen Bedenkfrist unbegründet zurückzieht, bekommt die Note 1. Eine Begründung ist zu belegen (z.B. mit Arztzeugnis).“
Bitte lesen Sie sorgfältig das Reglement über das Bachelor- und das Masterstudium und die Leistungskontrollen an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern (Rechtliche Grundlagen):
http://www.rechtswissenschaft.unibe.ch/studium/studienprogramme/bachelor_rechtswissenschaft/index_ger.html
Das neue Merkblatt der RW-Fakultät zu den Seminararbeiten finden Sie hier.
Ausschreibung.pdf