• Seit Februar 2020 wissenschaftlicher Assistent am Institut für öffentliches Recht, Abteilung Prof. Dr. Axel Tschentscher, LL.M.
  • Februar 2020 Anwaltspatent des Kantons Bern.
  • 2018-2019 Rechtspraktikant bei der Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben des Kantons Bern
  • 2018 Rechtspraktikant am Reginalgericht Bern-Mittelland
  • 2017 Substitut in einer Berner Anwaltskanzlei
  • 2011-2016 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bern und der University of British Columbia (CA).

Studienberatung für das Minorangebot in öffentlichem Recht und theoretischen Grundlagenfächern

Die folgenden Beratungsantworten sowie individuell erteilte Auskünfte sind blosse Hinweise zur Praxis, keine Zusicherung. Rechtlich verbindlich sind allein die Reglemente.


Zuständigkeit:

Für wen ist die Minor-Studienberatung am Departement für Grundlagenfächer gedacht?

Für Studierende, die nach dem Minor-Studienplan 2007 einen der folgenden Minor-Studiengänge belegen möchten:

  1. Auf Bachelorstufe "Öffentliches Recht" oder "Grundlagen des Rechts" à 15 ECTS, "Staatsrecht und Staatstheorie" oder "Grundlagen des Rechts" à 30 ECTS, "Öffentliches Recht" à 60 ECTS.
  2. Auf Masterstufe "Öffentliches Recht" à 30 ECTS.

Für Beratung zu anderen Minorangeboten sind je nach Studieninhalt die Departemente für Privatrecht, Strafrecht oder Wirtschaftsrecht zuständig.


FAQ:

Minorangebote: Ich möchte Recht als Minor studieren. Wo finde ich dazu weitere Informationen?

Die Minorangebote der Rechtswissenschaftlichen Fakultät sind im Minor-Studienplan 2007 geregelt. Die Lehrveranstaltungen der einzelnen Minorangebote sind im Anhang zum Minor-Studienplan aufgelistet. Nähere Informationen zum Inhalt der einzelnen Lehrveranstaltungen enthält das Veranstaltungsverzeichnis KSL.

Grundsätzliche Informationen zum Recht als Minor sind auf der Website der Rechtswissenschaftlichen Fakultät unter "Studienprogramme" publiziert.


Anmeldung

Muss ich mich für die einzelnen Vorlesungen anmelden?

Nein. Eine Anmeldung ist hingegen für die jeweiligen Prüfungen und allfällige Seminare notwendig.

 

Terminliche Überschneidungen

Ich habe festgestellt, dass eine Veranstaltung meines Majorstudienganges/eines weiteren Minorstudienganges mit einer Veranstaltung meines rechtswissenschaftlichen Minors zusammenfällt. Wie sieht die Regelung hinsichtlich Absenzen aus?

Eine Anwesenheitspflicht besteht bei den Veranstaltungen des rechtswissenschaftlichen Minorstudienganges grundsätzlich nicht (ausgenommen allfällige Seminar- und Workshopbesuche). Der verpasste Stoff ist sodann im Selbststudium zu erarbeiten.


Kombination von Modulen

Ich möchte Recht als Minor à 60 ECTS studieren. Kann ich anstelle des 60-ECTS-Moduls auch zwei 30-ECTS-Module belegen?

Grundsätzlich sind die angebotenen rechtswissenschaftlichen Module frei wähl- und kombinierbar. Allerdings können sie sich thematisch überschneiden (z.B. "Staatsrecht und Staatstheorie" à 30 ECTS und "Grundlagen des Rechts" à 30 ECTS, siehe nachfolgende Frage), weshalb gewisse Kombinationen besonders gut bedacht werden müssen.

Die Anrechnung der Minor-Studiengänge richtet sich nach den reglementarischen Anforderungen der Fakultät des Major-Studienganges. Über die Anrechnung der gewünschten Kombination entscheidet das Dekanat der jeweils zuständigen Fakultät; entsprechende Fragen sind deshalb an dieses zu richten.

 

Kombination "Staatsrecht und Staatstheorie" mit "Grundlagen des Rechts" je à 30 ECTS:

Ich möchte gern diese beiden Minore kombinieren, um auf 60 ECTS zu kommen. Ist das trotz der thematischen und terminlichen Überschneidungen möglich?

Ja, allerdings nur mit etwas Planung. Sie können die Theoretischen Grundlagen I & II, die im Staatstheorie-Minor obligatorisch sind, nicht ein zweites Mal für den Grundlagen-Minor wählen, sondern müssen für diesen die Neuere Rechtsgeschichte I & II sowie Römisches Recht I & II besuchen. Wegen terminlicher Überschneidungen der Grundlagenfächer müssen sie zudem das öffentliche Recht parallel zu einem dieser Fächer studieren. Schliesslich dürfen sie die Theoretischen Grundlagen im Staatstheorie-Minor erst studieren, wenn sie die Prüfung im Öffentlichen Recht I erfolgreich absolviert haben. Um die Regelstudienzeit einzuhalten, wäre als Studienplan beispielsweise folgende Reihenfolge möglich:

1. Semester: Öffentliches Recht I und Neuere Rechtsgeschichte I
2. Semester: Öffentliches Recht I und Neuere Rechtsgeschichte II
3. & 4. Semester: Theoretische Grundlagen I & II
5. & 6. Semester: Römisches Recht I & II

 

Prüfungswiederholung in Grundlagenfächern

Unter welchen Voraussetzungen und wann kann ich nicht bestandene Prüfungen in den Grundlagenfächern (Theoretische Grundlagen I+II, Neuere Rechtsgeschichte I+II, Römisches Recht I+II) wiederholen?

Zur Wiederholungsprüfung werden nur Personen zugelassen, die am Haupttermin teilgenommen und nicht bestanden haben.

  • Eine Wiederholungsprüfung wird als Option im jeweils darauffolgenden Semester angeboten.
  • Über die Gestaltung (mündlich/schriftlich) entscheidet der für die jeweilige Veranstaltung zuständige Professor

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Departements für Grundlagenfächer (Link).

 

Minore "Öffentliches Recht"/"Staatsrecht und Staatstheorie"

Ich habe im Rahmen meines WISO-Einführungsstudiums bereits die Vorlesung "Einführung in das öffentliche Recht für WISO-Studierende" absolviert. Muss ich nun die Vorlesung "Öffentliches Recht I" nochmals besuchen oder kann ich mir das anrechnen lassen?

Eine Anrechnung ist nicht möglich. Inhaltlich unterscheiden sich Veranstaltungen merklich; während im WISO-Einführungsstudium eher überblicksartig vorgegangen wird, ist der Blickwinkel in den Veranstaltungen zu "Öffentliches Recht I" (insgesamt 6 SWS Vorlesung, 4 SWS Übungen) breiter und tiefer.

 

Abschluss

Ich habe alle erforderlichen Leistungsausweise in meinem Minor auf Bachelorstufe/auf Masterstufe erbracht. Was muss ich machen, um eine Bestätigung für diese Leistungen zu erhalten, damit ich den Bachelor/Master in meinem Majorfach beantragen kann? Wer nimmt die erforderlichen Statusänderungen im KSL vor?

Bachelor-Minor

Wer alle Leistungsnachweise eines Minor-Moduls absolviert hat, stellt in KSL den Antrag auf Bestehen (Funktion „Antrag auf Bestanden stellen“). Diese Funktion ist erst dann ersichtlich, wenn das Studienprogramm vollständig erfüllt ist.
Bei Problemen kontaktieren Sie bitte Frau Melissa Ramseier.

Master-Minor

Wer alle Leistungsnachweise eines Minor-Moduls absolviert hat, stellt in KSL den Antrag auf Bestehen (Funktion „Antrag auf Bestanden stellen“). Diese Funktion ist erst dann ersichtlich, wenn das Studienprogramm vollständig erfüllt ist.
Bei Problemen kontaktieren Sie bitte Frau Petra Dasen.

Weitere Fragen zum Minorstudiengang sowie Anfragen für Sprechstunden können an martin.widmer@unibe.ch (+41 31 684 88 96) gerichtet werden.